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Konto löschen

Konto löschen

Gilt für die PFAUMEDIA-App und die Weboberfläche unter app.pfaumedia.de · Fassung 1.0 · Stand 30. August 2026

Die PFAUMEDIA-App ist die interne Arbeitsplattform der PFAUMEDIA GmbH & Co. KG. Jeden Zugang legt die Agentur an - für ihr Team und für eingeladene Ansprechpartner von Kundenbetrieben. Zum Löschen gibt es zwei Wege.

Weg 1: Selbst in der App

  1. Oben rechts auf das Konto-Symbol tippen.
  2. Zum Bereich Konto löschen gehen.
  3. Zur Sicherheit das Wort LÖSCHEN eintippen und bestätigen.

Die Löschung geschieht sofort und lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Anmeldung ist danach nicht mehr möglich. Willst Du die App später wieder nutzen, richtet PFAUMEDIA Dir einen neuen Zugang ein.

Ein Fall braucht einen Schritt vorher: Ist Dein Zugang der letzte mit Inhaber-Rechten, behält die App ihn und sagt es Dir - sonst käme niemand mehr an die Verwaltung. Trag zuerst einen weiteren Inhaber ein, danach lässt sich Deiner löschen.

Weg 2: Per E-Mail

Hast Du keinen Zugriff mehr oder die App bereits vom Gerät entfernt, schreib an info@pfaumedia.de. Nenn Deinen Namen und Deinen Betrieb. Wir bestätigen den Eingang und antworten spätestens innerhalb eines Monats (Artikel 12 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung).

Was gelöscht wird

  • Dein Name, Deine E-Mail-Adresse, Deine Telefonnummer und Deine Position
  • Dein Profilbild
  • Deine Sprachaufnahmen - vollständig, weil die Stimme Dich unabhängig vom Absendernamen erkennbar macht
  • Die Zuordnung Deiner Mailadresse zu Deinem Zugang
  • Die Anmeldungen Deines Telefons für Benachrichtigungen (Geräte-Kennungen)
  • In Deinen alten Nachrichten steht statt Deines Namens danach "ehemaliger Teilnehmer"

Was bleibt

  • Deine Textnachrichten und Anhänge bleiben im Verlauf - ohne Deinen Namen. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt die Löschung personenbezogener Daten, nicht die Vernichtung der Geschäftskorrespondenz, an der andere beteiligt sind.
  • Die Mitschriften Deiner Sprachnachrichten bleiben - die Aufnahme selbst verschwindet.
  • Das Zugriffsprotokoll (wer wann welche Unterhaltung geöffnet hat) bleibt als Sicherheitsnachweis.
  • Bei Beschäftigten: Zeiterfassung, Dienstfahrten und Urlaubsanträge bleiben für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert - Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre nach § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz, abrechnungs- und steuerrelevante Unterlagen wie Fahrten bis zu zehn Jahre nach § 147 Abgabenordnung.
  • Nachweise über Entscheidungen und Änderungen (Entscheidungs-Karten, Versionsgeschichte der Wissens-Artikel) bleiben zusammen mit dem Vorgang, auf den sie sich beziehen.

PFAUMEDIA GmbH & Co. KG Heessener Str. 37a 59229 Ahlen

Telefon 02388 4766752 info@pfaumedia.de

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