Datenschutzerklärung
PFAUMEDIA-App · Fassung 1.1 · Stand 10. Oktober 2026
Hier steht, welche Daten die PFAUMEDIA-App verarbeitet, wofür und wie lange. Diese Erklärung gilt für die Weboberfläche unter app.pfaumedia.de und für die zugehörige App auf dem Telefon.
Das Wichtigste zuerst: Die App zeigt keine Werbung und lädt nichts von fremden Servern. Es gibt keine Zählpixel, keine Werbenetzwerke und keine Statistik-Dienste. Deshalb kommst Du ohne Zustimmungsbanner direkt zum Inhalt. Eine interne Auswertung für die Geschäftsführung beschreibt 2.7.
1. Wer die App betreibt und wer sie nutzt
Die PFAUMEDIA-App ist die interne Arbeitsplattform der PFAUMEDIA GmbH & Co. KG. Es gibt genau einen Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung:
PFAUMEDIA GmbH & Co. KG Heessener Str. 37a 59229 Ahlen
E-Mail: info@pfaumedia.de Telefon: 02388 4766752
Wer einen Zugang hat: die Beschäftigten und Gesellschafter von PFAUMEDIA sowie eingeladene Ansprechpartner von Kundenbetrieben. Eine öffentliche Registrierung gibt es nicht - jeden Zugang legt PFAUMEDIA an.
Auf welcher Grundlage: Für Beschäftigte ist die Verarbeitung Teil des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz), für Gesellschafter Teil ihrer Organstellung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung). Für eingeladene Kunden-Ansprechpartner stützt sich die Verarbeitung auf den Vertrag mit ihrem Betrieb (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) und auf unser berechtigtes Interesse an einer geordneten Kommunikation mit den Ansprechpartnern unserer Kunden (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f). Für Sicherheit und Betrieb gilt durchgehend Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, für gesetzliche Pflichten Buchstabe c.
2. Was verarbeitet wird, wofür und wie lange
2.1 Aufruf der Seite
Bei jedem Aufruf verarbeitet der Server technische Angaben: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge und die Kennung des Browsers oder der App.
Zweck: Auslieferung der Seite, Abwehr von Angriffen, Fehlersuche. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f - unser berechtigtes Interesse am sicheren und störungsfreien Betrieb. Dauer: Die Protokolle werden täglich gewechselt, aufbewahrt bleiben die letzten 14 Tagesstände. Ein Eintrag ist damit spätestens nach 15 Tagen gelöscht.
Die App läuft auf einem eigenen Server bei Host Europe in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union. Schriften, Skripte und Bilder liegen auf diesem Server - nichts wird von fremden Servern nachgeladen.
2.2 Cookies
Die Weboberfläche setzt nur technisch notwendige Cookies: eines für Deine Sitzung, eines, mit dem Dein Browser angemeldet bleibt, und eines zum Schutz vor gefälschten Formularanfragen. Wählst Du beim zweiten Faktor „Dieses Gerät merken“, kommt ein Cookie dazu, das Dir die Code-Abfrage für 60 Tage erspart. Wer die Reel-Ideen (FINN) aus der App im Browser öffnet, bekommt dafür ein Cookie, das 30 Minuten gilt.
Grundlage: § 25 Absatz 2 Nummer 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste- Datenschutz-Gesetz. Für unbedingt erforderliche Cookies braucht es keine Einwilligung. Dauer: Die Sitzung endet nach 30 Tagen ohne Aktivität. Das Cookie, mit dem Dein Browser angemeldet bleibt, meldet Dich danach wieder an und gilt bis zu 400 Tage oder bis zum Abmelden. Unter Sicherheit meldest Du jeden Browser einzeln ab.
Cookies für Werbung oder Statistik setzen wir keine.
2.3 Dein Zugang und die Anmeldung
Zu Deinem Zugang speichern wir Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (wenn hinterlegt), Position, Profilbild (wenn hinterlegt), Deine Rolle, Deinen Betrieb, den Zeitpunkt der letzten Aktivität und bei Kunden-Ansprechpartnern den Zeitpunkt der letzten beiden Besuche auf der Startseite - damit dort steht, was seitdem neu ist.
Anmelden geht auf drei Wegen: mit einem sechsstelligen Code per E-Mail, mit einem Anmeldelink per E-Mail oder mit einem Passwort, wenn Du eins einrichtest. Vom Code speichern wir nur einen nicht rückrechenbaren Prüfwert, dazu den Zeitpunkt, die Zahl der Eingabeversuche und die IP-Adresse der Anforderung; vom Link einen Prüfwert, den Zeitpunkt und einen Prüfwert der IP-Adresse. Der Code gilt 10 Minuten und wird nach 5 Fehlversuchen ungültig, der Link gilt 60 Minuten und lässt sich genau einmal einlösen.
Ein Passwort speichern wir nur als nicht rückrechenbaren Prüfwert. Beim Einrichten prüfen wir, ob es in einem bekannten Datenleck steht. Dafür gehen die ersten fünf Zeichen eines SHA-1-Prüfwerts an den Dienst Have I Been Pwned - nie das Passwort selbst und nie Deine E-Mail-Adresse. Schaltest Du den zweiten Faktor ein, speichern wir den geheimen Schlüssel dafür verschlüsselt, dazu Wiederherstellungscodes als Prüfwerte und die Browser, denen Du vertraust.
Zu jeder Sitzung in der Weboberfläche speichert der Server IP-Adresse und Browserkennung. Die App auf dem Telefon nutzt statt der Sitzung einen persönlichen Zugangsschlüssel. Dazu speichern wir den Gerätenamen (etwa „iPhone 18 Pro“) und eine zufällige Kennung, die die App beim ersten Anmelden auf dem Gerät erzeugt - damit eine neue Anmeldung nur den alten Zugang desselben Geräts ersetzt und Du auf mehreren Geräten angemeldet bleiben kannst.
Unter Sicherheit siehst Du in der Weboberfläche und in der App alle Browser und Geräte, mit denen Dein Zugang gerade angemeldet ist, und meldest jedes davon einzeln oder alle anderen auf einmal ab.
Zweck: Anmeldung, Zuordnung der Rechte, Schutz vor unbefugtem Zugriff. Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, für die Sicherheit Buchstabe f. Dauer: Bis der Zugang gelöscht wird. Auch die Einträge zu abgelaufenen Anmelde-Codes und Anmeldelinks bleiben gespeichert, solange Dein Konto besteht.
2.4 Unterhaltungen und Nachrichten
Kern der App sind die Unterhaltungen: je Kundenbetrieb ein Faden mit dem Kunden und ein interner Faden für das Team, dazu Unterfäden und Direktnachrichten. Verarbeitet werden der Inhalt Deiner Nachrichten, der Zeitpunkt, Dein Anzeigename, Anhänge sowie bei Sprachnachrichten die automatisch erzeugte Mitschrift.
Wer eine Unterhaltung sieht, steht in einer eigenen Teilnehmer-Tabelle - Sichtbarkeit entsteht ausschließlich aus einem Eintrag dort. Ein Kunden-Ansprechpartner steht in der Gruppe seines Betriebs, bei mehreren Betrieben desselben Inhabers in jeder dieser Gruppen, und sieht niemals die Unterhaltungen anderer Betriebe.
Sprachnachrichten schreibt ein Programm auf unserem eigenen Server mit. Ein fremder Dienst ist dabei nicht beteiligt.
Antworten per E-Mail landen im passenden Faden. Dazu speichern wir die Kennung der eingegangenen Mail und die Zuordnung der Absenderadresse zu Mensch und Betrieb. Mails von unbekannten Absendern liegen im Eingangskorb, bis das Team sie zuordnet.
Nachrichtentexte und Mitschriften liegen verschlüsselt in der Datenbank, ebenso Antworten und Vorschläge aus dem Kundenbereich. Der Schlüssel liegt getrennt von den Daten auf dem Server. Die Suche entschlüsselt nur die Nachrichten, die Du ohnehin sehen darfst. Zusätzlich wird jeder Zugriff auf Unterhaltungen protokolliert (siehe 2.6).
Zweck: Zusammenarbeit im Team und mit den Kundenbetrieben an einem Ort. Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und f. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet - Nachrichten bleiben gespeichert, bis sie gelöscht werden. Löschst Du Dein Konto, wird Dein Name aus Deinen Nachrichten entfernt und Deine Sprachaufnahmen werden gelöscht (siehe die Seite Konto löschen).
2.5 Anhänge
Zu jedem Anhang speichern wir Dateiname, Typ, Größe und eine Prüfsumme. Anhänge und Sprachaufnahmen liegen verschlüsselt auf dem eigenen Server. Anhänge aus Kundenfäden wandern zusätzlich in den Dropbox-Ordner des jeweiligen Kunden, damit sie in der gewohnten Ablage liegen (siehe Ziffer 3). Dort liegen sie so, wie Dropbox Dateien speichert.
Zweck und Grundlage: wie bei den Unterhaltungen (siehe 2.4), zu denen die Anhänge gehören. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet - Anhänge bleiben gespeichert, bis sie gelöscht werden.
2.5a Kundenbereich
Kunden-Ansprechpartner sehen die Drehpläne, die das Team für sie sichtbar stellt, den Redaktionsplan ihres Betriebs mit Erscheinungstag, Uhrzeit, Kanal und Text je Kanal, auf Wunsch des Betriebs das Veröffentlichte, und sie können Vorschläge machen und Dateien schicken. Verarbeitet werden dabei:
- Antworten zu Drehplänen und Beiträgen (Passt so, Anders bitte, Lieber nicht, Anmerkung) mit Text oder Sprachnachricht samt Mitschrift, Zeitpunkt und Absender. Eine Antwort ändert nichts an einem Beitrag und nichts in den Planungs-Werkzeugen; umgesetzt wird beim Team.
- Vorschläge mit Text, Sprachnachricht, Fotos und einem Link als Vorbild. Für die Vorschau eines Links ruft unser Server bei der Plattform (etwa Instagram, TikTok, YouTube, Facebook) Titel und Bild ab. Die Plattform sieht dabei den Link und die Adresse unseres Servers, keine Daten von Dir.
- Geschickte Dateien mit dem eingetippten Text und der Sprachnachricht dazu. Die Dateien laufen beim Hochladen in Teilen über unseren Server in den Dropbox-Ordner des Betriebs und bleiben auf dem Server nicht liegen. Eine Sprachnachricht liegt verschlüsselt auf unserem Server, bis die Mitschrift fertig ist, und geht dann ebenfalls in den Dropbox-Ordner. Unfertige Sendungen löschen wir nach zwei Tagen. In der App stehen Dateiname, Größe, Zeitpunkt, Absender, Text und Mitschrift. Das Team bekommt eine Meldung; wer sich kümmert und wann es erledigt ist, steht an der Sendung.
- Drehpläne und Beiträge können Namen von Menschen aus dem Betrieb enthalten, etwa wer vor der Kamera steht.
Zweck: Zusammenarbeit an Social Media und Werbung. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und f. Dauer: Für fertige Antworten, Vorschläge und Sendungen ist keine automatische Löschfrist eingerichtet; mit den Daten des Betriebs werden sie 24 Monate nach dem Ende der Zusammenarbeit gelöscht (siehe 2.14).
2.5b Hinweise mit Lesebestätigung
Beim ersten Öffnen lesen Beschäftigte die Hinweise zu ihren Daten, Kunden-Ansprechpartner die Hinweise für Kunden, und bestätigen mit einem Knopf, dass sie den Text gelesen haben. Gespeichert werden der Wortlaut, die Fassung, der Zeitpunkt, die IP-Adresse und der Browser beziehungsweise das Gerät. Eine Einwilligung ist das nicht.
Zweck: Nachweis, dass wir informiert haben (Artikel 5 Absatz 2). Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und f. Dauer: solange der Zugang besteht; nach dem Löschen des Zugangs drei Jahre als Nachweis, danach werden sie gelöscht.
2.5c Einwilligungen in Bild und Ton
Wer am Drehtag vor der Kamera steht, bestätigt auf dem Telefon des Teams mit seiner Unterschrift, dass Aufnahmen von ihm verwendet werden dürfen - auch Menschen ohne Zugang zur App. Gespeichert werden Name, Rolle, Wortlaut und Fassung der Einwilligung, das Bild der Unterschrift, der Zeitpunkt, wer sie aufgenommen hat, und ein späterer Widerruf mit Grund.
Zweck: Nachweis der Einwilligung für die Veröffentlichung. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Nachweis nach Artikel 7 Absatz 1. Ein Widerruf gilt für die Zukunft. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet; der Nachweis bleibt, solange das Material verwendet wird.
2.6 Zugriffsprotokoll
Die App hält fest, wer wann eine Unterhaltung geöffnet, durchsucht, exportiert oder einen Anhang heruntergeladen hat - bei der Suche auch den Suchbegriff, dazu IP-Adresse und Browserkennung.
Zweck: Nachvollziehbarkeit der Zugriffe auf Kundenkommunikation. Es dient der Datensicherheit, nicht der Verhaltens- oder Leistungskontrolle. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet - die Einträge bleiben als Sicherheitsnachweis gespeichert, auch nach der Löschung Deines Kontos.
2.6a Änderungsprotokoll
Ändert jemand gespeicherte Daten, hält die App fest, wer wann was geändert hat: den alten und den neuen Wert, die handelnde Person, IP-Adresse, Browser und den Vorgang. Verschlüsselt gespeicherte Inhalte stehen dort verschlüsselt.
Zweck: Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Schutz vor Missbrauch. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, für Beschäftigte § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: drei volle Kalenderjahre, danach werden die Einträge gelöscht; bis dahin bleiben sie auch nach der Löschung Deines Kontos gespeichert.
2.7 Nutzungszähler
In einer Übersicht, die nur die Geschäftsführung sieht, wertet die App aus, an wie vielen Werktagen der letzten vier Wochen jedes Team-Mitglied Nachrichten geschrieben hat, wie viele Nachrichten es waren, wann jemand zuletzt aktiv war und wie schnell Antworten erfolgen. Dazu kommen Antworten von Kunden je Betrieb, die Zahl der Nachrichten der letzten acht Wochen und die Zugriffe auf die App.
Zweck: Erfolgsmessung der Einführung - die App soll nicht denselben Weg gehen wie frühere Werkzeuge, deren Stillstand monatelang niemand bemerkte. Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: Die Übersicht wird bei jedem Aufruf aus den ohnehin gespeicherten Nachrichten und Zugriffen berechnet und blickt auf die zurückliegenden vier beziehungsweise acht Wochen. Ein eigener Datenbestand entsteht dabei nicht.
2.8 Zeiterfassung
Beschäftigte stempeln Kommen und Gehen - über den Knopf in der Oberfläche, über einen NFC-Anhänger an der Tür oder als Nachtrag von Hand. Gespeichert werden je Stempel Zeitpunkt, Art, Quelle und eine freiwillige Bemerkung.
Der NFC-Anhänger enthält einen Zugangsschlüssel, von dem der Server nur einen nicht rückrechenbaren Prüfwert speichert. Dieser Weg kann ausschließlich stempeln - wer den Anhänger findet, kann nichts lesen und nichts löschen.
Zweck: Arbeitszeiterfassung. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit dem Arbeitszeitgesetz sowie § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: Arbeitszeitnachweise bewahren wir nach § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre auf; soweit sie in die Lohnabrechnung einfließen, gelten steuerliche Fristen von bis zu zehn Jahren nach § 147 Abgabenordnung. Deshalb bleiben diese Daten auch nach der Löschung Deines Kontos gespeichert.
2.9 Dienstfahrten
Für die Kilometer-Erstattung speichern Beschäftigte Datum, Ziel, Kilometer und eine Bemerkung, dazu den Vermerk, wann die Fahrt erstattet wurde. Der Erstattungssatz beträgt 0,30 Euro je Kilometer. Für die Abrechnung legt die App Dich mit Name und E-Mail-Adresse als Kontakt in unserer Buchhaltung Lexware Office an und übergibt dorthin die Abrechnung als PDF.
Zweck: Fahrtkosten-Erstattung und deren Abrechnung. Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, für die Aufbewahrung Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c. Dauer: Fahrten fließen in die Lohnabrechnung ein und unterliegen damit steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren nach § 147 Abgabenordnung. Deshalb bleiben diese Daten auch nach der Löschung Deines Kontos gespeichert.
2.10 Urlaub
Urlaubsanträge bestehen aus Zeitraum, Status (offen, genehmigt, abgelehnt) und einem Kommentar. Genommene Urlaubstage und echte Drehtermine gleicht die App mit den Google-Kalendern des Teams ab: Sie liest dort Termine in einem Zeitraum, bei Drehterminen nur solche mit „Dreh“ und einem Kundennamen im Titel.
Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet - Urlaubsanträge bleiben als Teil der Personalunterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, auch nach der Löschung Deines Kontos.
2.11 Entscheidungs-Stapel
Der Stapel sammelt Dinge, die eine Entscheidung brauchen. Je Karte werden Titel, Hintergrund, der Wortlaut der Entscheidung, Zeitpunkt und die Person gespeichert, an die eine Karte abgegeben wurde. Entschiedene Karten bleiben als Nachweis stehen, auch wenn ihr Anlass später gelöscht wird.
Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f. Dauer: Entschiedene Karten bleiben als Nachweis dauerhaft stehen; eine automatische Löschung gibt es nicht.
2.12 Produktions-Fließband
Das Fließband führt je Kundenbetrieb die Beiträge eines Monats mit vier Stationen (Dreh, Edit, Review, Posten). Personenbezogen ist daran, wer eine Station wann fertig gemeldet hat, dazu Notizen im Freitext. Zusätzlich werden Verweis-Kennungen zu ClickUp und Metricool gespeichert. Bei Metricool ruft die App Beiträge und Zahlen der Kundenkanäle ab und schickt dabei nur die Kennungen unseres Kontos und der Kanäle; Daten von Nutzern gehen nicht dorthin.
Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet - die Einträge bleiben gespeichert, bis sie gelöscht werden.
2.13 Wissens-Artikel
Die interne Wissensbasis speichert je Artikel Inhalt, Kategorie, den Verantwortlichen, das Prüfdatum und eine Versionsgeschichte - also wer wann welchen Stand gespeichert hat. Artikel werden archiviert statt gelöscht.
Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dauer: dauerhaft, solange der Artikel als Wissen geführt wird.
2.13a Rückmeldungen zur App und Besprechungen
Rückmeldungen zur App (Fehler, Wünsche) speichern wir mit Absender, Art, Text, auf Wunsch einer Sprachaufnahme samt Mitschrift, der Seite, auf der sie entstand, dem Stand der Bearbeitung und unserer Antwort. Besprechungen des Teams halten wir mit Titel, Datum, Protokoll, Punkten, Notizen, Ergebnissen und den Beteiligten fest.
Zweck: die App verbessern und Absprachen im Team nachvollziehbar halten. Grundlage: § 26 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f. Dauer: Eine automatische Löschfrist ist nicht eingerichtet.
2.14 Kundenbetriebe
Zu jedem Kundenbetrieb speichern wir Name und Einstellungen sowie Verweis-Kennungen auf den Lexware-Kontakt, den ClickUp-Ordner und den Dropbox-Ordner des Betriebs.
Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und f - die Durchführung des Vertrags mit dem Betrieb und unser berechtigtes Interesse an einer geordneten Kundenverwaltung. Dauer: Nach dem Ende der Zusammenarbeit löschen wir die Daten des Betriebs nach 24 Monaten.
2.15 Benachrichtigungen auf dem Telefon
Wenn Du Benachrichtigungen in der App erlaubst, schicken wir Dir Hinweise auf neue Nachrichten, Antworten und Meldungen. Dafür speichern wir die Kennung Deines Geräts für den Zustelldienst, die Angabe iOS oder Android, die Gerätebezeichnung und die App-Fassung. Die Zustellung läuft über den Dienst des jeweiligen Herstellers (Apple beziehungsweise Google), siehe Ziffer 3; dabei sehen diese Dienste die Kennung und den Text der Benachrichtigung. Bei Betrieben, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, enthält die Benachrichtigung keinen Nachrichtentext - nur den Hinweis, dass eine Nachricht da ist. Teammitglieder legen in der App fest, ob neue Dateien von Kunden als Benachrichtigung kommen. Auf Android-Geräten sind Benachrichtigungen noch nicht eingeschaltet; bis dahin geht nichts an Google.
Löschst Du Dein Konto, werden die Gerätekennungen sofort mit entfernt. Ein Gerät ohne Lebenszeichen fällt nach 180 Tagen aus dem Versand.
Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a - Deine Einwilligung, die Du im Telefon jederzeit widerrufen kannst. Dauer: Bis Du die Erlaubnis entziehst, Dich abmeldest, Dein Konto gelöscht wird oder die Kennung verfällt.
2.16 E-Mails
Die App verschickt E-Mails - Anmelde-Codes, Benachrichtigungen über neue Nachrichten - über den eigenen Mailserver von PFAUMEDIA (app@pfaumedia.de). Ein externer Versanddienst wird nicht eingesetzt. Antworten auf diese Mails holt die App aus demselben Postfach ab und ordnet sie den Unterhaltungen zu.
Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und f. Dauer: wie die Unterhaltungen, denen die Mails zugeordnet werden (siehe 2.4).
3. Wer die Daten außer uns zu sehen bekommt
Wir geben Daten nur weiter, wenn es für den Betrieb nötig ist.
| Empfänger | Wofür | Ort |
|---|---|---|
| Host Europe GmbH, Köln | Betrieb des Servers, auf dem App und Datenbank laufen | Rechenzentrum in der Europäischen Union |
| Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen | Aufbewahrung der verschlüsselten täglichen Sicherungen | Rechenzentrum in der Europäischen Union |
| Dropbox International Unlimited Company, Dublin, Irland | Ablage von Anhängen aus Kundenfäden und von geschickten Dateien aus dem Kundenbereich im Dropbox-Ordner des jeweiligen Kunden sowie Aufbewahrung der verschlüsselten täglichen Sicherungen | Irland; eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten ist möglich - auf Grundlage des EU-US-Datenschutzrahmens (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission) beziehungsweise von Standardvertragsklauseln |
| Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland | Zustellung von Benachrichtigungen auf iPhones (siehe 2.15) | Irland; Apple speichert Daten in der Regel bei Apple Inc. in den Vereinigten Staaten, auf Grundlage von Standardvertragsklauseln |
| Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg | Buchhaltung (Lexware Office): Kontakt und Fahrtkosten-Abrechnung von Beschäftigten, siehe 2.9 | Deutschland |
| Google Ireland Ltd., Dublin, Irland | Google-Kalender des Teams (Abgleich von Urlaub und Drehterminen, siehe 2.10); Zustellung von Benachrichtigungen auf Android-Geräten (Firebase Cloud Messaging, siehe 2.15), sobald sie eingeschaltet sind; bis dahin geht nichts an Google | Irland; eine Verarbeitung in den Vereinigten Staaten ist möglich - auf Grundlage des EU-US-Datenschutzrahmens |
| Anthropic Ireland, Limited, Dublin, Irland (Vertragspartner), Verarbeitung durch Anthropic, PBC, USA | Die Geschäftsführung arbeitet mit dem KI-Assistenten Claude; dabei können Inhalte aus der App verarbeitet werden, etwa um Antworten vorzubereiten oder Abläufe zu prüfen. Grundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f, unser Interesse an zügiger Bearbeitung; für Beschäftigte § 26 Bundesdatenschutzgesetz | Vereinigte Staaten, auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags von Anthropic mit Standardvertragsklauseln |
| Telegram Messenger Inc., Britische Jungferninseln (Konzern: Telegram FZ-LLC, Dubai) | Hinweise an die Geschäftsführung, dass es in der App Neues gibt, etwa „2 neue Antworten von Kunden“ - ohne Namen und ohne Inhalte | Rechenzentren in den Niederlanden; Daten von Kunden oder Beschäftigten werden nicht übermittelt |
| Have I Been Pwned, über Cloudflare | Prüfung, ob ein neues Passwort in einem Datenleck steht - übertragen werden nur die ersten fünf Zeichen eines Prüfwerts, kein personenbezogenes Datum (siehe 2.3) | weltweit |
Vom Server wird täglich eine Sicherung von Datenbank und Anhängen erstellt. Sie wird noch auf dem Server verschlüsselt; erst danach gehen Kopien an einen Speicherplatz der Hetzner Online GmbH und in unseren Dropbox-Speicher. Die Sicherungen dienen allein der Wiederherstellung nach Störungen; die täglichen Stände werden nach spätestens 33 Tagen gelöscht.
Behörden bekommen Daten nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Deine Daten werden nicht verkauft, nicht für Werbung genutzt und nicht zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz verwendet.
4. Wie lange gespeichert wird - Übersicht
| Was | Wie lange |
|---|---|
| Server-Protokolle | täglich gewechselt, 14 Tagesstände - spätestens nach 15 Tagen gelöscht |
| Sitzungen in der Weboberfläche | Ende nach 30 Tagen ohne Aktivität; das Merk-Cookie hält die Anmeldung bis zu 400 Tage oder bis zum Abmelden |
| Zugänge der App | Ende nach 180 Tagen ohne Nutzung oder beim Abmelden |
| Anmelde-Codes | 10 Minuten gültig; die Einträge bleiben, solange Dein Konto besteht |
| Zugangsdaten | bis der Zugang gelöscht wird |
| Nachrichten und Anhänge | keine automatische Frist; nach Kontolöschung ohne Deinen Namen |
| Zugriffsprotokoll | keine automatische Frist - bleibt als Sicherheitsnachweis, auch nach Kontolöschung |
| Änderungsprotokoll | drei volle Kalenderjahre |
| Zeiterfassung | mindestens zwei Jahre (§ 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz), lohnrelevant bis zu zehn Jahre (§ 147 Abgabenordnung) |
| Dienstfahrten | bis zu zehn Jahre (§ 147 Abgabenordnung) |
| Urlaubsanträge | für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen |
| Entscheidungs-Karten | dauerhaft als Nachweis |
| Wissens-Artikel samt Versionen | dauerhaft, Archiv statt Löschen |
| Kundenbetrieb nach Ende der Zusammenarbeit | 24 Monate |
| Sicherungen | verschlüsselt; tägliche Stände spätestens nach 33 Tagen gelöscht |
| Geräte-Kennungen für Benachrichtigungen | bei Kontolöschung sofort, sonst nach 180 Tagen ohne Lebenszeichen |
| Antworten, Vorschläge und geschickte Dateien aus dem Kundenbereich | keine automatische Frist; mit den Daten des Betriebs 24 Monate nach Ende der Zusammenarbeit |
| Unfertige Sendungen aus „Dateien schicken“ | zwei Tage |
| Einwilligungen in Bild und Ton | keine automatische Frist; solange das Material verwendet wird |
| Rückmeldungen zur App und Besprechungen | keine automatische Frist |
| Lesebestätigungen der Hinweise | solange der Zugang besteht, danach drei Jahre als Nachweis |
5. Deine Rechte
Du hast nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht auf Auskunft (Artikel 15), Berichtigung (Artikel 16), Löschung (Artikel 17), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18) und Datenübertragbarkeit (Artikel 20). Eine erteilte Einwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Dein Widerspruchsrecht: Verarbeitungen, die auf unserem berechtigten Interesse beruhen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f), kannst Du jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Deiner besonderen Situation ergeben (Artikel 21).
Wende Dich dafür an info@pfaumedia.de. Wie Du Deinen Zugang löschst, steht auf der Seite Konto löschen.
Du kannst Dich außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.
6. Keine automatisierten Entscheidungen
Die App trifft keine Entscheidungen über Dich allein durch Technik. Es gibt kein Profiling nach Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung.
7. Pflicht zur Bereitstellung
Ohne Name und E-Mail-Adresse kann kein Zugang eingerichtet werden. Für Beschäftigte ergibt sich die Nutzung der App aus dem Beschäftigungsverhältnis. Kunden-Ansprechpartner entscheiden selbst, ob sie den eingeladenen Zugang nutzen - die Zusammenarbeit läuft sonst per E-Mail weiter.
8. Änderungen dieser Erklärung
Wächst die App oder ändert sich die Rechtslage, passen wir diese Erklärung an. Die geltende Fassung steht immer unter app.pfaumedia.de/datenschutz, mit dem Stand oben.